Allzu häufig blasen uns die etablierten das Lied von der Freiheit in die Ohren. Unsere Politik wäre eine Gefahr für die Freiheit. „Die Roten werden unser Land zu Grunde richten!“ „Die wollen hier eine neue DDR gründen!“ So schallt es immer wieder.
Was aber, wenn das Bullshit ist? Und, welche Freiheit verteidigen sie dabei so eifrig? Wir wollen zeigen, dass die real-existierende Freiheit keine ist! Wir werden sagen, wie für uns Freiheit sein muss. Dabei wollen wir uns insbesondere auf Rheinland-Pfalz konzentrieren.
Echte Freiheit ist, wenn deine Stimme zählt.
Immer wieder gehen wir zu Wahlen, um unsere Vertreter zu wählen. Der Gedanke, dass diese dann im Gremium gemeinsam Lösungen und Vorgehensweisen diskutieren und abstimmen, ist ja nicht dumm. Was aber, wenn genau diese Vertreter keine Möglichkeit haben frei abzustimmen?
Wie sieht das hier in Rheinland-Pfalz aus? Fangen wir unten in der Kommune an.
Die Bürgermeister und Landräte in Rheinland-Pfalz sind die Leiter der Verwaltung und Dienstvorgesetzte der Beamten und Angestellten der Gebietskörperschaft. Gleichzeitig aber haben sie ebenfalls den Vorsitz des Kreistages bzw. des Gemeinderates, und in dieser Funktion werden auch die Beschlüsse vorbereitet und die Diskussion geleitet. Im Klartext: Das Gremium mit Kontrollfunktion wird vom zu kontrollierenden geleitet. Wer schon mal Sitzungen erlebt bzw. sogar geleitet hat weiß, dass die Leitung durchaus entscheidenden Einfluss auf Ablauf und Ergebnis hat. Um diesen Zustand muss vom Landtag die Gemeinde- und Landkreisordnung geändert werden. Zum Beispiel könnte in Anlehnung an das Verfahren aus den Parlamenten eingeführt werden, dass die Fraktionen jeweils einen Vertreter in das Präsidium entsenden.
Aber auch an anderer Stelle liegt es in rheinland-pfälzischen Kommunen im Argen. So sind die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide die repressivsten, die in Deutschland zu finden sind. Selbst wenn die Landesregierung ihre Verbesserungen umsetzt, bleiben wir Schlusslicht. Hier zeigt sich die Bluff-Politik von Beck. So müssen dann in Zukunft 10 Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben, damit das Begehren zugelassen wird, und 20 Prozent aller Wahlberechtigten müssen mit „Ja“ stimmen. Nichtwähler stimmen mit „Nein“! Es wird ebenfalls bei der Praxis bleiben, dass nur über eine Auswahl von Themen abgestimmt werden darf.
Bisher sind das:
- die Errichtung, wesentliche Erweiterung und Aufhebung einer öffentlichen Einrichtung, die der Gesamtheit der Einwohner zu dienen bestimmt ist,
- die Änderung des Gemeindegebiets und die Änderung des Gebiets von Verbandsgemeinden,
- die Bildung, Änderung und Auflösung von Ortsbezirken.
Definitiv ausgeschlossen ist die Abstimmung über:
- Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen,
- Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung,
- die Rechtsverhältnisse der Ratsmitglieder, des Bürgermeisters, der Beigeordneten und der sonstigen Gemeindebediensteten,
- die Haushaltssatzung, den Haushaltsplan mit den Anlagen, die Abgabensätze und die Tarife der Versorgungs-, Entsorgungs- und Verkehrsbetriebe der Gemeinde,
- den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde, die Feststellung des Jahresabschlusses jedes Eigenbetriebes, die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten,
- die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen,
- Vorhaben, für deren Zulassung ein Planfeststellungsverfahren oder ein förmliches Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich ist,
- Entscheidungen in Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelverfahren sowie
- gesetzwidrige Anträge.
Klar und offensichtlich überwiegt der ausgeschlossene Themenkatalog.
Echte Freiheit wär‘, wenn die Unterschriftenhürde in einem erreichbaren Bereich angesetzt wäre, in etwa drei bis fünf, die Methode des Abstimmungsquorum, das Nichtwähler zu Nein-Stimmern macht, wegfiele, und der sogenannte Ausschlusskatalog sich auf wenige Bereiche konzentrierte.
Haben Jugendliche auch was zu sagen?
Ja, aber die Alten entscheiden ob und wie! Das Land sagt, dass die Kommunen eine Jugendvertretung einrichten können – nicht dass es zu konkret wird – weiterhin bestimmen die kommunalen Vertreter auch welche Aufgaben die Jugendvertretung haben darf, wie sie gebildet wird, und wer Mitglied sein darf. So frei ist die Jugend auf kommunaler Ebene.
Echte Freiheit wär‘, wenn die Jugendvertretung ein gesetzlicher Fakt wäre, wie etwa der Betriebsrat. Der muss nur auf Initiative der Beschäftigten gewählt werden. Also gehört der Ablauf der Wahl, die Zusammensetzung, die Aufgaben und das Verhältnis zur kommunalen Vertretung klar definiert. Dann kann überall sofort gewählt werden, und wenn keiner Bock hat, dann wird halt nicht gewählt. Dann haben Jugendliche die Freiheit zu entscheiden und mit zubestimmen.
Und wie sieht es auf Landesebene aus?
Zwar wurde im Jahre 2000 für die Direkte Demokratie ein Reförmchen gewagt, allerdings ist dies mal wieder Bluff-Politik geschuldet. Die restriktiven Gesetze sind letztendlich nicht gelockert worden. Das einzig positive bleibt wohl, dass Rheinland-Pfalz eine lange Tradition beim Thema Direkter Demokratie hat. So sind Volksbegehren und -entscheid seit 1947 in der Landesverfassung verankert, aber seit dem gab es auch nur ein Begehren und noch keinen Entscheid, allerdings immerhin 5 Anträge. Dies ist dem immensen Aufwand für die Initiatoren und dem Auschlusskatalog geschuldet. So müssen innerhalb von zwei Monaten 10% der Wahlberechtigten, das wären 2006 307.558 Menschen gewesen, dazu gebracht werden, sich auf dem Amt persönlich einzutragen. Nicht das jemand glaubt, dass man Unterschriften in der Fußgängerzone sammeln könnte. Bei der Abstimmung muss die Wahlbeteiligung 25% betragen, dies gilt nur für Volksbegehren, nicht aber für Landtagswahlen, da reicht ein Wahlberechtigter aus, für Verfassungsänderungen müssen 50% der Wahlberechtigten mit Ja stimmen. Das heißt etwa 1,5 Millionen Ja Stimmen, zum Vergleich: An der Landtagswahl 2006 haben nur 1,7 Millionen teilgenommen.
Echte Freiheit wär‘, wenn das Volk leichter und häufiger über seine Gesetze selbst abstimmen könnte, ohne, dass ein Abstimmungsboykott zur Ablehnung führt, denn wenn 25% teilnehmen müssen, kann die Abstimmung leicht ungültig werden, nur dadurch, dass die Menschen, die gegen die Vorlage stimmen wollen einfach nicht hingehen. Diese Aufrufe zum „Boykott statt Gegenstimme“ gab es bereits in Deutschland.
Ideen wie Jugendvertretungen auf Landesebene oder das Wahlrecht ab 16 Jahren sind in Rheinland-Pfalz noch nicht einmal ernsthaft diskutiert worden.
Echte Freiheit wär‘, wenn auch auf die Landesebene Jugendliche in die Entscheidungen mit einbezogen werden würden.