Das Karlsruher Urteil zum Adoptionsrecht für Homosexuelle war längst überfällig. Trotz der Festschreibung der Gleichbehandlung vor dem Grundgesetz, war und ist die Diskriminierung nicht-heterosexueller Lebensweisen auch juristisch sehr real. So war es bisher homosexuellen Paaren nicht möglich gemeinsam Kinder zu adoptieren. Durch das Urteil können Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ein vom anderen Partner_Partnerin in die Beziehung gebrachtes Kind adoptieren.

Was einen guten Schritt in Richtig Gleichstellung darstellt, geht dennoch nicht weit genug. Anna Kumher, Bundessprecherin der Linskjugend [’solid dazu: „Die Abschaffung des Verbots der Sukzessivadoption für homosexuelle Partnerschaften ist ein guter Anfang. Dennoch bestehen juristische Ungleichheiten und homophobe Reglementierungen weiterhin. So ist es noch immer alleine Ehepaaren vorbehalten gemeinsam Kinder zu adoptieren. Da homosexuelle Paare aber nicht die Möglichkeit haben in Deutschland eine Ehe zu schließen und somit auch gemeinsam zu adoptieren, herrscht die Diskriminierung weiterhin.“

Diese Diskriminierung muss sofort aufgehoben werden. Dafür bedarf es mehr, als der schrittweisen Gleichstellung jeder Form der Partnerschaft. „Die Alleinstellung der heterosexuellen Zweier-Partnerschaft ist menschenfeindlich und gehört auf den Scheiterhaufen der Geschichte“ so Kumher. „Es müssen weitere Dialoge zur staatlichen Handhabe verschiedener Lebensweisen stattfinden. Nicht nur zum Adoptionsrecht unabhängig von der Sexualität, sondern auch zur juristischen Regelung von vertraglichem Zusammenleben, über die heterosexuelle Zweierbeziehung hinaus.“

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