Am Mittwoch, den 16. Januar wurde der Berliner Antifaschist Tim zu einer
Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Tim
soll am 13. Februar 2011 per Megafon eine Menschenmenge aufgewiegelt und
zum Durchbrechen einer Polizeisperre mit den Worten „nach vorne“
aufgefordert haben. Das Urteil ist ein Skandal und war vor allem
politisch motiviert. Der Prozess wird selbstverständlich in der nächsten
Instanz neu verhandelt. Allerdings benötigt Tim für die Berufung Geld.
Für die Unterstützung im Fall Tim und weiteren von Repression
Betroffenen bitte spendet an:

Netzwerk Selbsthilfe e.V.

Kto. 7403887018

BLZ: 100 900 00

Berliner Volksbank

Stichwort: „FREISTAAT“
*Zusammenfassung des Prozesses*

Während der vier Verhandlungstage konnte die Staatsanwaltschaft Dresden
weder eine allgemeine Tatbeteiligung noch konkrete Taten des Angeklagten
nachweisen. Bereits am ersten Verhandlungstag wurde der
Hauptbelastungszeuge der Staatsanwaltschaft zur Entlastung des
Angeklagten. Er hätte eine Person mit Megafon gesehen diese sei aber
nicht der Angeklagte so der Zeuge.

Vier geladene Polizisten konnten ebenfalls keine Angaben zum Täter
machen. Höhepunkt war dann am dritten Verhandlungstag die Ladung des
Arbeitgebers vom Angeklagten. Der Richter wollte darüber mehr über den
Angeklagten erfahren und vor allem eine eventuelle Verstrickung zwischen
dem Durchbruch und der Partei Die LINKE in Erfahrung bringen. Das ein
Arbeitgeber als möglicher Belastungszeuge geladen wird um anschließend
sich politisch verteidigen zu müssen ist bereits eine Unverschämtheit.

Ein weiteres Beweismittel im Prozess war ein Polizeivideo. Auf dem war
der Durchbruch einer Menschenmenge durch eine Polizeikette zu sehen. Dem
vorangegangen waren mehrere Durchbruchsversuche sowie eine Stimme
mittels Megafon mit den Worten ’nach vorne‘. Zu sehen ist keine Person
mit einem Megafon. Nach dem Durchbruch sind auf dem Polizeivideo zwei
Person mit jeweils einem Megafon zu sehen, allerdings nicht deren Gesichter.

Dem Staatsanwalt und dem Gericht reichte die Vermutung, dass es sich bei
der einemeinen Person um den Angeklagten handele und er deshalb für alle
begangenen Straftaten während des Durchbrechens verantwortlich sei. Auch
wenn dem Angeklagten selber keine einzige Straftat vorgeworfen wurde,
konstruierte die Staatsanwaltschaft eine Rädelsführerschaft aufgrund der
gehörten Megafon durchsage.

In seiner mündlichen Urteilsverkündung konnte der Richter keine positive
Sozialprognose trotz festem Wohnsitz, einer Arbeitsstelle, keiner
Vorstrafe sowie Vater eines Kindes gegeben, da sich der Angeklagte
währenddes Prozesses nicht entschuldigt habe und damit unklar sei, wie
er denn heute zur Verhinderung des Naziaufmarsch stehe.

Auch für den Richter war eine unmittelbare Tatbeteiligung des
Angeklagten nicht ausschlaggebend, sondern er begründete das Urteil
unter anderem mit den Aussagen: “Was andere getan haben, müssen Sie sich
mit anrechnen lassen” sowie “Irgendwann hat die Bevölkerung in Dresden
es mal satt.”

*Presseschau*

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810303.ein-richter-sorgt-fuer-schlagzeilen.html

(18.01.)

http://www.lvz-online.de/nachrichten/mitteldeutschland/kritik-an-urteil-gegen-tim-h-zum-13-februar-dresden-nazifrei-plant-protest-demo-am-freitag/r-mitteldeutschland-a-170893.html

(18.01.)

http://www.jungewelt.de/2013/01-18/052.php (18.01.)

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-nach-anti-nazi-demo-in-dresden-haftstrafe-fuer-tim-h-a-878169.html

(17.01.)

http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2013/01/17/urteil-gegen-nazigegner-ein-fatales-gesellschaftspolitisches-signal_11085

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810100.haft-fuer-den-mann-am-megafon.html

(17.01.)

http://www.neues-deutschland.de/artikel/810101.haft-nach-anti-naziprotesten.html

(17.01.)

http://www.taz.de/Antinazi-Proteste-in-Dresden-2011/!109141/
(16.01.)

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