Antragsteller*Innen:  Manuel Eppers

Antragstext:

Die LMV möge beschließen, die Landesfinanzordnung um den §10 zu erweitern. Dieser soll folgendes enthalten:

§10 Zugriff auf das Bankkonto

Nach der Wahl eines*r neuen Landesschatzmeister*in oder/und einem*r neuen Zeichnungsbevollmächtigte*n gelten folgende Übergangsreglungen, bis der Zugriff auf die neuen Berechtigten erfolgt ist:

(1) Der/die ausgeschiedene Landesschatzmeister*in überweist auf Anweisung des/der neuen Landesschatzmeister*in Rechnungen

(2) Der/die ausgeschiedene Zeichnungsbevollmächtigte*r genehmigt nach Absprache des/der neuen Landesschatzmeister*in die Überweisung

Begründung:

Somit soll sichergestellt werden, dass berechtigte Zahlung zeitnah überwiesen werden können, bis die neuen Berechtigten uneingeschränkten Zugriff auf das Konto haben

Angenommen

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