Antragsteller*Innen: Manuel Eppers
Antragstext:
Die LMV möge beschließen, die Landesfinanzordnung um den §10 zu erweitern. Dieser soll folgendes enthalten:
§10 Zugriff auf das Bankkonto
Nach der Wahl eines*r neuen Landesschatzmeister*in oder/und einem*r neuen Zeichnungsbevollmächtigte*n gelten folgende Übergangsreglungen, bis der Zugriff auf die neuen Berechtigten erfolgt ist:
(1) Der/die ausgeschiedene Landesschatzmeister*in überweist auf Anweisung des/der neuen Landesschatzmeister*in Rechnungen
(2) Der/die ausgeschiedene Zeichnungsbevollmächtigte*r genehmigt nach Absprache des/der neuen Landesschatzmeister*in die Überweisung
Begründung:
Somit soll sichergestellt werden, dass berechtigte Zahlung zeitnah überwiesen werden können, bis die neuen Berechtigten uneingeschränkten Zugriff auf das Konto haben
Angenommen