Der Bundestag hat die umstrittene Reform der § 113 und 114 gestern beschlossen. Es geht dabei um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und solche, die ihnen gleich zu stellen sind. Demnach gibt es für eine Widerstandshandlung ab sofort mindestens 3 Monate Gefängnis. Dabei ist Widerstand alles, was in irgend einer Form gegen die Polizei und deren Anweisungen gerichtet ist. Man versucht seinen Arm aus einem Schmerzhaften Griff zu befreien? Gefängnis! Man versucht den Kopf zu heben, damit man Luft bekommen wenn fünf Beamte auf einem sitzen? Gefängnis! Dabei spielt es erst mal keine Rolle, ob das Verhalten der Polizei richtig oder falsch war. Ohnehin werden fast nie Polizist*innen verurteilt, da in Deutschland immer die eigenen Kolleg*innen gegen sie ermitteln. Hierfür wird Deutschland sogar von der UNO kritisiert.
Tatsächlich hat sich an der Gefahr für Polizist*innen in den letzten Jahren wenig geändert. Wenn überhaupt ist die Zahl in den letzten Jahren leicht gesunken. Tatsächlich scheint es aber Probleme mit sogenannten „Gaffern“ zu geben. Gerade hier wird argumentiert, dass diesen endlich auch mit der Gesetzesänderung bei gekommen werden kann. In Wirklichkeit gibt es dort aber schon ausreichende Gesetze um Menschen, die Einsatzkräfte bei Rettung und vergleichbarem zu behindern, beizukommen.
Auch die Wissenschaft widerspricht der jetzigen Gesetzesänderung. So sagt Rita Steffes-enn vom Zentrum für Kriminologie und Polizeiforschung: „Die meisten Polizeikräfte werden durch einen bestimmten Tätertypus verletzt. Und da gibt es bestimmte Kriterien, die auffallend sind. Das eine ist männlich, dann haben wir überwiegend Deutsch, überwiegend alleine handelnd.“ Anstatt sich jetzt aber ernsthaft mit den Tätern* auseinander zu setzen und daraus vielleicht sogar Möglichkeiten finden solche Angriffe zu verhindern, werden Gesetze geändert die tief in unsere Grundrechte eingreifen. Über die hoch emotionalisierte Debatte äußert sich auch Prof. Rafael Behr von der Akademie der Polizei Hamburg: „Es ist eine gefühlte Gewalt, die interpretiert wird, die gemeint ist, und eben keine statistisch nachweisbare mehr.“
Es wird durch diese Gesetzesänderung eben nichts besser, aber sehr vieles schlechter. Vorallendingen bei Demonstrationen kann es sehr schnell passieren, dass Aktionen des zivilen Ungehorsams zu Rangeleien oder ähnlichem führen. Unabhängig davon, von wem die Eskalation ausging, droht diesen Menschen nun eine Mindesstrafe von drei Monaten. Das ist eine unglaubliche Einschränkung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit und viele Menschen werden sich, gerade bei Demonstrationen, die häufig von der Polizei eskaliert werden, dreimal überlegen, ob sie daran teilnehmen möchten.
Unsere Forderung hierzu ist ganz klar: wir wollen die Gesetzesänderung zurückdrehen, eine Kennzeichnungspflicht für alle Polizist*innen bundesweit und eine unabhängige Beschwerdestelle, damit Polizeigewalt endlich richtig bekämpft werden kann.