Die Bundesregierung hat am Donnerstag das neue Berufsbildungsgesetzt (BBiG) beschlossen. Mit dieser Reform sollen die Bedingungen für Auszubildende verbessert werden und die duale Ausbildung attraktiver für junge Menschen gemacht werden. Auch wenn es vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung ist, dürfen wir uns nicht mit kleinen Stücken Kuchen zufriedengeben – wir wollen die ganze Bäckerei!
Teil dieser Reform ist unter anderem eine Mindestausbildungsvergütung, die ab Januar 2020 die Ausbildung beginnen. Die Mindestvergütung soll von monatlich 515€ schrittweise bis 2023 auf 620€ angehoben werden. Zum Vergleich: im vergangenen Jahr lag die durchschnittliche Ausbildungsvergütung bei 908€ pro Monat. Und egal ob 515€, 620€ oder 908€ – zum eigenständigen Leben reicht dieses Gehalt hinten und vorne nicht! Damit Auszubildende sich unabhängig von ihren Eltern machen können, brauchen sie noch einen Nebenjob, worunter natürlich die Ausbildung leidet. Wir als linksjugend [´solid] Rheinland-Pfalz fordern eine Mindestausbildungsvergütung von 1.400€ brutto – denn wer 40 Stunden die Woche lernt und arbeitet sollte unabhängig sein und ein existenzsicheres Leben führen können! Um dies zu ermöglichen, sollten Betriebe, welche nicht ausbilden, eine nach Gewinn des Unternehmens gestaffelte Abgabe zahlen. Diese Mindestausbildungsvergütung betrifft allerdings bis jetzt nur die Ausbildungen, welche im BBiG geregelt werden. So sind z.B. angehende Erzieher*innen und Physiotherapeut*innen davon weiterhin ausgenommen.
Ein weiterer Aspekt der Reform ist, dass Auszubildende an Berufsschultagen, die länger als 3 Stunden und 45 Minuten andauern, nicht mehr in ihren Ausbildungsbetrieb müssen. Diese Regelung galt vor der Reform nur für Minderjährige Azubis und ist ein notwendiger Schritt der Ausbeutung von Auszubildenden als billige Arbeitskräfte einen Riegel vorzuschieben. Aber damit kann nicht Schluss sein. Viele Auszubildende müssen nämlich vor und nach den Prüfungen in ihren Betrieb. Dieser zusätzliche Stress wirkt sich negativ auf ein gutes Gelingen der Prüfung als auch die Konzentration auf der Arbeit aus. Wir kämpfen dafür, dass auch an den Tagen, an denen Zwischen- oder Abschlussprüfungen stattfinden, die Auszubildenden freigestellt werden. Außerdem setzen wir uns für fünf Tage Freistellung vor Abschlussprüfungen und drei Tage Freistellung vor Zwischenprüfungen ein, damit genügend Zeit zum Lernen bleibt und sich die Azubis ausreichend vorbereiten können. In der beschlossenen Reform wurde nur ein Tag Freistellung beschlossen.
Des Weiteren gilt durch die Reform eine Lernmittelfreiheit für Fachliteratur. Erfreulicherweise bleiben dadurch den Auszubildenden hohe Kosten für Schulbücher erspart. Wir sind der Auffassung, dass nicht nur die benötigten Bücher, sondern auch Schulmaterial wie Stifte, Papier, Taschenrechner u.a. unter diese Lernmittelfreiheit fallen müssen, welche vom Ausbildungsbetrieb finanziert wird!
Auch neue Fortbildungstitel wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ wurden durch die Reform eingeführt. Diese sollen dazu beitragen, dass gelernte Berufe höher angesehen werden und auch international anerkannt sind. Wir schließen uns dem DGB an und sind der Meinung, dass das aufkleben neuer Etikette für Abschlüsse die beruflichen Aufstiegsqualitäten nicht verbessert – denn dazu benötigt es verbindliche Inhaltspläne!
Für uns ist klar, dass mit diesen Reformen nur kleine Schrauben gedreht wurden, um das Leben, Lernen und Arbeiten der Auszubildenden zu verbessern. Wir werden auch in Zukunft solidarisch mit allen Azubis und dualen Studierenden, für die diese Reform übrigens nicht gilt, für radikale Verbesserungen kämpfen und unsere Forderungen in die Gewerkschaften hineintragen. Für uns ist jedoch auch klar, dass diese Verbesserungen nicht im aktuellen kapitalistischen System durchgesetzt werden können. Denn in einem System, in dem Profitmaximierung über allem steht, wird das Erlernen eines Berufes nie ohne Ausbeutung und Unterdrückung von statten gehen!
