Am 06.02.2019, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Kompromiss über das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche gebilligt.
Die Möglichkeit, den Paragrafen komplett zu streichen gab es, doch die SPD hatte dieses Anliegen für die Koalitionsverhandlungen fallen gelassen.
Eine erneute Bestätigung der Parole ,,Wer hat uns verraten? Die Sozialdemokraten!“.

Weg mit §219a

Nun sollen wir uns anstelle einer Streichung mit einer unzureichenden Ergänzung zufrieden stellen. Natürlich werden wir das nicht, denn der sogenannte Kompromiss der GroKo ist nur dem Namen nach ein Kompromiss. Faktisch ändert sich durch die Ergänzung des Paragrafen kaum etwas.
Ärzt*innen und Krankenhäuser dürfen nun zwar mehr Informationen angeben, allerdings beinhaltet dies lediglich die Tatsache, dass sie überhaupt Schwangerschaftsabbrüche anbieten.
Über Prozess und Informationen können sie weiterhin nicht straffrei selbst informieren, sondern müssen auf unabhängige staatliche Stellen verweisen. Dies zeugt von Misstrauen gegenüber Ärzt*innen und hindert Frauen* daran, sich, wie bei anderen Formen medizinischer Versorgung legitim, direkt bei den Praxen, von denen sie eine Behandlung in Anspruch nehmen wollen, umfassend zu informieren. Somit herrscht weiterhin eine Informationszensur. Es fehlt Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darüber, was noch Information sein darf ohne als Werbung bezeichnet zu werden und birgt immer noch die Gefahr einer Kriminalisierung.

Der §219a muss abgeschafft werden und das nicht nur, weil er tabuisiert und stigmatisiert, sondern auch weil er ein mehr als rückwärtsgewandtes Frauenbild vermittelt.

Es ist ein Bild von unmündigen Frauen, die vor ,,Werbung“ geschützt werden müssen, um sich nicht von Behandlungen verleiten zu lassen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen wollen. Dies könnte nicht realitätsferner sein.

Für uns steht fest: §219a muss komplett gestrichen werden!
Feminist*innen aller Bundesländer, vereinigt euch!

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