Geschlechtseintrag „divers“ unabhängig von der Beurteilung des Körpers
Der im vergangenen Jahr verabschiedete §45b PStG erlaubt es, bei Vorliegen einer Variation der Geschlechtsentwicklung den Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Nun hat das Amtsgericht Münster in einem Verfahren entschieden, dass es verfassungswidrig wäre, den § 45b PStG auf Personen zu beschränken, die eine medizinische Bescheinigung über Intergeschlechtlichkeit vorlegen können.
Zwar muss nach Auffassung des Amtsgerichts weiterhin eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden, diese kann sich aber auch ausschließlich auf die Dokumentation der Geschlechtsidentität beziehen. Demnach ist es auch für Transidente möglich, mit diesem Gesetz ihren Geschlechtseintrag hin zu ‚divers‘, ‚weiblich‘ oder ‚männlich‘ zu ändern oder streichen zu lassen. Bislang war dies nur über das Transsexuellengesetz möglich, welches allerdings vierstellige Kosten mit sich bringt und in vielen Punkten nicht mit der Würde und Selbstbestimmung der Menschen vereinbar ist.
Zwar ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig, doch es ist ein wichtiger Schritt hin zu der von uns geforderten Selbstbestimmung der Menschen. Wir fordern eine Abschaffung des repressiven Transsexuellengesetzes und die explizite Aufnahme Transsexueller in den §45b. Darüber hinaus fordern wir eine Erweiterung des Paragraphen um ein Offenbarungsverbot, das verhindern soll, dass Auskünfte über den ehemaligen Geschlechtseintrag eingeholt werden können, denn die Geschlechtsidentität eines jeden Menschen ist sowohl durch die Gesellschaft als auch durch den Staat zu respektieren.
Hier geht es direkt zum Beschluss des Amtsgerichts Münster: https://www.justiz.nrw.de/…/22_III_36_19_Beschluss_20191216…
Gute Forderung, aber der Begriff „Transsexuelle“ ist hart veraltet und beleidigend heutzutage. Kannste direkt in dieselbe Schublade mit „Farbiger“ tun, leider. Besser: trans Personen/transgender Personen.