Beschluss der Landesmitgliederversammlung vom 05. Februar 2022 in Bad Kreuznach.

Als feministische, sozialistische Organisation ist es wichtig, das Schweigen über Sexismus und sexualisierte Gewalt zu brechen – gerade auch in den eigenen Reihen! Dazu gehört die Anerkennung dessen, dass Sexismus und sexualisierte Gewalt strukturelle Probleme im Kapitalismus darstellen, dementsprechend sind auch wir als Linksjugend

[‘solid] nicht davor gewahrt. Wir schlagen deshalb die aktive Auseinandersetzung mit diesen Themen und Bewusstseinsbildung im präventiven Sinne vor. Gleichzeitig halten wir es für wichtig, sich auf mögliche Fälle von Sexismus und sexualisierter Gewalt in unseren Strukturen vorzubereiten, um den richtigen Umgang damit zu finden. Aus diesem Grund schlagen wir folgenden Leitfaden zum Umgang mit Sexismus und sexualisierter Gewalt sowie zur Prävention dieser vor:  Dieser Leitfaden soll als Orientierung dienen und kein starres Konzept vorgeben, sondern je nach Situation individuell und flexibel anpassbar sein.

1. Prävention

Prävention ist nur möglich wenn anerkannt wird, dass es sich bei Sexismus und sexualisierter Gewalt um strukturelle Probleme handelt, die alle Teile der Gesellschaft betreffen. Daher kann es auch in z.B. Basisgruppen der linksjugend [’solid] zu sexistischen Aussagen oder Verhalten kommen. Dies sollte offen angesprochen und diskutiert werden. Außerdem sollten wir uns alle dafür sensibilisieren und aufmerksam sein, wenn wir Zeug:innen sexistischen oder übergriffigen Verhaltens werden und uns einschalten, das thematisieren und der betroffenen Person gegebenenfalls direkt helfen.

Wenn eine Person selbst bemerkt, dass sie sexistisches Verhalten an den Tag gelegt hat, sollte sie dies offen ansprechen (können!). Das bedeutet, dass wir diese Person dann nicht verurteilen, sondern konstruktiv damit umgehen sollten. So kann die Person sich entschuldigen und daraus lernen. Sollten sich sexistische Kommentare einer Person jedoch häufen, ohne dass ein Lernprozess erkennbar ist, sollte jede Struktur diskutieren und demokratisch entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Generell folgt jedoch auch die Notwendigkeit, sich auch ohne gegebenen Anlass aktiv mit diesen Themen auseinanderzusetzen und damit das Bewusstsein aller Genoss:innen für diese Themen zu sensibilisieren, um Sexismus und sexualisierter Gewalt präventiv entgegenzuwirken. 

Im Folgenden wird thematisiert wie mit Fällen von sexualisierter Gewalt umgegangen werden soll.

2. Regelung der Zuständigkeit und Angebote der Unterstützung

Um zeitnah und adäquat auf Vorwürfe und Hinweise reagieren zu können und eine schnelle Klärung zu ermöglichen, sollte jede Basisgruppe Strukturen zur Bearbeitung und Klärung für Fälle sexualisierter Gewalt regeln sicherstellen. Ein adäquater Umgang mit Vorwürfen von sexualisierter Gewalt beinhaltet aus unserer Sicht auch einen offenen Umgang mit Vorwürfen oder Hinweise, ohne konkrete Beschuldigungen. Entsprechende Ansprechpartner:innen sollten von den Mitgliedern einer Basisgruppe Struktur gewählt werden und allen bekannt sein. Ansprechpartner:innen können einzelne oder eine Gruppe von gewählten Personen oder ein Orgakreis sein. Die zuständigen Personen sollten mit der Thematik und dem Leitfaden vertraut sein und Angebote der Unterstützung kennen und jene unterbreiten können. Für alle Maßnahmen gilt, dass sie nach Möglichkeit mit der betroffenen Person abgesprochen werden sollten.

3. Angebote der Unterstützung

Die Ansprechpartner:innen können die gewünschten Unterstützungsangebote organisieren, kontaktieren und gegebenenfalls dorthin begleiten. Unterstützungsangebote können je nach Fall psychologische, medizinische oder soziale Hilfen sein. Bei gegebenem Fall kann auch rechtliche Hilfe in Anspruch genommen werden, hierbei ist jedoch zu bedenken, dass meist kein Verlass auf das bürgerliche Rechtssystem ist, vor allem, wenn Aussage gegen Aussage steht. Zusätzlich können juristische Prozesse für Betroffene sehr anstrengend und langwierig sein. Alle Formen der Unterstützung sollten ein Angebot darstellen und je nach Fall und in Absprache mit der betroffenen Person geleistet werden.

4. Schutz der Betroffenen

Sollte es zu einer Anschuldigung oder zu Hinweisen von sexualisierter Gewalt oder sexueller Belästigung kommen, sollte zum Schutz der betroffenen Person(en) sichergestellt werden, dass kein unerwünschter Kontakt zwischen betroffenen und beschuldigten Personen stattfinden muss. Dies kann einen temporären Ausschluss von Treffen, Aktionen und Veranstaltungen beinhalten, bis der Fall aufgeklärt ist. 

5. Untersuchung

In Folge von Anschuldigungen oder Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder sexuelle Belästigung sollte es in jedem Fall zu einer Prüfung jener kommen. Je nach Art der Hinweise oder Anschuldigung sollten diese von neutralen, also nicht involvierten Personen oder sogar von einer außenstehenden Person oder Struktur geprüft werden. Eine Prüfung durch neutrale oder außenstehende Personen oder Struktur soll voreingenommene und damit vorschnelle Bewertungen und Entscheidungen verhindern. Sympathien, Freundschaften oder Abneigungen sollen den Prozess und die Konsequenzen zu keiner Zeit beeinflussen. Im Rahmen der Untersuchung sollten Gespräche mit beiden Seiten geführt werden, um allen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und die Situation möglichst gut aufzuklären.Dabei wird keine Agenda verfolgt, sondern unabhängig, neutral und transparent vorgegangen.

6. Konsequenzen

Alle involvierten Personen, egal ob betroffen oder beschuldigt, müssen zu jedem Zeitpunkt mit Respekt behandelt werden. Es sollte keine öffentlichen Diffamierungen geben. Auch öffentliche Anschuldigungen sollten, zum Schutz aller Beteiligten, bis zur endgültigen Klärung des Falls unterlassen werden. Nach Untersuchung eines Falls ist zu entscheiden, wie zukünftig innerhalb der Struktur mit den involvierten Personen umgegangen werden soll. Jeder Fall ist individuell, daher sollten auch Umgang und Konsequenzen individuell sein. Dieser Leitfaden stellt daher keinen Katalog von Konsequenzen oder Umgangsformen dar. Die Konsequenzen, im Umgang mit allen Personen, sollen innerhalb der Struktur entwickelt, diskutiert, beschlossen und von allen/ möglichst vielen Mitgliedern getragen werden. Dies kann einen temporären oder dauerhaften Ausschluss der beschuldigten Person bedeuten. 

7. Umgang mit Fällen außerhalb der Strukturen der linksjugend [’solid]

Sollten wir von Fällen von sexualisierter Gewalt oder Übergriffen außerhalb unserer  Strukturen erfahren, sollten wir Hilfe anbieten und uns (wenn gewünscht) öffentlich positionieren, die Aufklärung nach Wunsch und Möglichkeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unterstützen und Verantwortung übernehmen, indem wir auf das strukturelle Problem aufmerksam machen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert